Bevor eine sprachtherapeutische Behandlung begonnen werden kann, brauchen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung, die von verschiedenen Ärzten ausgestellt werden kann. Dazu gehören u.a. die Kinderärzte, HNO-Ärzte, Hausärzte, Kieferorthopäden, Neurologen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Die Kosten der Behandlung werden dann von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, Ihrer privaten Krankenversicherung oder von Beihilfestellen übernommen.
Erwachsene Patienten, die nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind, zahlen den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 % des Krankenkassensatzes und 10 Euro Rezeptgebühr für jede Heilmittelverordnung.
Im Bereich der Legasthenietherapie ist eine Kostenübernahme durch das Jugendamt möglich. Wir sind eine vom Jugendamt Erftstadt und Euskirchen anerkannte Behandlungsstelle. Es muss dafür ein bewilligter Antrag auf Wiedereingliederungshilfe nach § 35 Jugendhilfegesetz vorliegen.